ZUSAMMENFASSUNG: Kenta Biotech legte auf dem Europäischen Kongress für klinische
Mikrobiologie und Infektionskrankheiten eine Studie zu seinem Antikörper Panobacumab vor. Das Mittel wird zur Behandlung von nosokomialer Pneumonie, verursacht durch
P. aeruginosa, eingesetzt. Das Ergebnis spricht für sich: eine 100%-ige Überlebensrate.

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ECO-PATENT ist auch nun bei Facebook vertreten.
Auswirkungen der ISO 15883 auf Steckbeckenspüler
Die ISO 15883 regelt unter anderem die notwendige Betriebstemperatur und Haltezeit eines Steckbeckenspülers (Laufzeit, über die eine bestimmte Temperatur gehalten werden muss, um die Desinfektionswirkung zu erreichen).
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) und der Arbeitskreis für Instrumentenaufbereitung (AKI) haben für die thermische Desinfektion folgende Leitlinie als Empfehlung festgelegt:
Bei Medizinprodukten, die mit hitzeresistenten Viren, z. B. Hepatits B, kontaminiert sind oder sein können, ist ein A0-Wert von 3000 anzusetzen. Dies entspricht dem Zeitäquivalent in Sekunden, das zur Abtötung von Mikroorganismen notwendig ist (siehe Seite 14 Pkt. 5.2.2.3 und Seite 32).
Der bisherige A0-Wert von 600 wird dabei auf 3000 erhöht. Das entspricht einer Erhöhung der vorgeschriebenen Haltezeit von 1 auf 5 Minuten. Dabei wird eine Temperatur von 90 Grad Celsius vorausgesetzt.
Da Viren immer hitzeresistenter werden, ist damit zu rechnen, dass die oben genannten Empfehlungen in Form von Standardisierungen auch gesetzlich umgesetzt werden, um die hohe Zahl von Infektionstoten in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zu senken.
Es ist daher damit zu rechnen, dass alle bestehenden Steckbeckenspüler aufwändig um- bzw. nachgerüstet werden müssen, da die augenblickliche Technologie diese Anforderungen nicht erfüllen kann. Darüber hinaus erhöhen sich damit auch nochmals die Kosten für die vorgeschriebenen Validierungen (mikro-bakteriologisch Untersuchungen) sowie die laufenden Betriebskosten.
Die neuen ISO-Richtlinien und andere gesetzliche Bestimmung treffen nicht auf das ECOPATENT- Entsorgungssystem zu, da es sich dabei nicht um ein Medizinprodukt handelt und dieses daher auch nicht unter die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes und andere damit zusammenhängende Verordnungen fällt.
Da ECOPATENT-Einwegbehältnisse nicht wiederverwendet werden, besteht für einen Patienten auch nicht die Gefahr einer Infektionsübertragung.
Die Produkte des ECOPATENT-Systems:
Der Umwelt und den Patienten zuliebe!
- Ressourcen schonen
- weniger Chemie
- Wasserverbrauch reduzieren
- Energieverbrauch senken
- Kosten reduzieren
- weniger Arbeit
- mehr Zeit für Patienten
- zuverlässige Hygiene
- Infektionsrisiko verringern
Die Einwegbehälter vermitteln den Patienten ein Gefühl von Reinheit, Hygiene und Sicherheit!
Die BOSK Corp. – Ihr starker Partner für innovative Pflegesysteme
ISO 9001 : 2000 zertifiziert 
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Der Grundstoff Zellulose
ein nachwachsender Rohstoff Zellulose ist der Hauptbestandteil von pflanzlichen Zellwänden und damit die häufigste organische Verbindung der Erde.
Im Holz ist die Zellulose mit Lignin und anderen Bestandteilen der Zellwand verbunden.
Als Zellstoff bezeichnet man die beim chemischen Aufschluss von Pflanzenfasern entstehende Masse , die vorwiegend aus Zellulose besteht. ECOPATENT-Behältnisse bestehen fast ausschließlich aus Zellstoff, der im alkalischen Sulfat-Verfahren aus geschnitzeltem Holz gewonnen wird und zu 100 % biologisch abbaubar ist.