Prozess
Aufgrund erheblicher hygienischer Mängel sollen sich 3 Patienten in einer Fuldaer Praxis mit Streptokokken infiziert haben. Ein Orthopäde muss sich daher jetzt vor Gericht verantworten.
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Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss sich ein Orthopäde seit Donnerstag vor dem Landgericht Fulda verantworten. Bei ambulanten Operationen sollen sich in seiner Praxis drei Patienten im April 2010 Infektionen mit Streptokokken zugezogen haben, lautet der Vorwurf der Anklage. Grund seien
Kategorien: Infektionsprävention