Robert Koch-Institut
Stand: 03.09.2014
Sobald bei einem Patienten ein begründeter Verdacht auf Ebolafieber vorliegt, sind folgende Maßnahmen bis zur Verlegung in eine Sonderisolierstation zu ergreifen (wenn nicht bereits erfolgt):
Die aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit einer Ad Hoc-Gruppe des Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) abgestimmt.
Eigenschutz
- Allgemein: Kontaktminimierung, allgemeine Hygienemaßnahmen einhalten.
- Optimal: Schutzanzug der Kategorie III, Typ 3B (z.B. Infektionsschutzset), Gummistiefel, Handschuhe, Schutzbrille, FFP2/FFP3-Maske.
- Mindestschutz: Wenn o.g. Schutzanzug nicht vorhanden, dann Einmalschutzkittels (wenn möglich flüssigkeitsdicht) sowie die anderen Bestandteile der oben aufgeführten Schutzausrüstung.
- Weitere Maßnahmen: Die Schutzkleidung muss so ausgezogen bzw. abgelegt werden, dass die Außenseite nicht mit der Kleidung oder Haut in Berührung kommt („Ausschälen“); d. h. im Falle eines Schutzanzuges diesen so ausziehen, dass die Innenseite nach außen kommt. Die Schutzkleidung muss beim Verlassen des kontaminierten Raumes/Bereichs zurückgelassen werden und in geeigneter Verpackung der Abfallentsorgung zugeführt werden.
Stand: 03.09.2014
Vorübergehende Isolierung des Verdachtsfalls
- Optimal: Unterbringung in einem separaten Raum; Sperrung der (möglicherweise) kontaminierten Bereiche (z.B. sanitäre Anlagen).
- Beide Bereiche sollten so selten wie möglich und nur durch wenig wechselnde und fest zugeteilte sowie entsprechend geschützte Personen betreten werden. Potenziell kontaminierte Räume müssen vor normaler Nutzung desinfiziert werden (s. u. Desinfektion).
- Mindestens: Ein eigener Bereich (z.B. abgetrennt durch eine Barriere (z.B. Vorhang), die einen Abstand zum Patienten von mehr als einem Meter bewirkt).
Stand: 03.09.2014
Primäre Versorgung des Verdachtsfalls
- Aufklärung des Patienten/der Patientin zum weiteren Vorgehen
- Symptomorientierte Behandlung
- Bei vitaler Bedrohung venöser Zugang (Eigenschutz beachten!)
Stand: 03.09.2014
Kontaktaufnahme zu verantwortlichen Stellen
Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt und unverzügliche Meldung nach IfSG gemäß § 6, Abs. 1, Nr. 1g.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Kontaktaufnahme bzw. Anmeldung des Patienten beim zuständigen Kompetenz- und Behandlungszentrum zur Aufnahme und weiteren Behandlung.
Stand: 03.09.2014
Umgang mit Kontaktpersonen
Eine Erfassung der Kontaktpersonen und Einteilung nach Infektionsrisiko sowie Symptommonitoring für 21 Tage erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Entlassung der Kontaktpersonen erst nach Rücksprache mit Gesundheitsamt.
Bei direktem Kontakt mit dem Ebolafieber-Verdachtsfall: siehe Notfallmaßnahmen.
Notfallmaßnahmen bei Kontakt der eigenen Haut/Schleimhäute mit Körperflüssigkeiten des Ebolafieber-Verdachtsfalls:
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Patientenproben
Eine Probenahme und ggf. der Probentransport sollte nur nach Absprache mit dem Behandlungs- und Kompetenzzentrum erfolgen.
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Verlegung in die Sonderisolierstation
Die Verlegung eines Verdachtsfalls findet NUR nach Rücksprache mit dem Kompetenz- oder Behandlungszentrum statt und wird von diesem organisiert und ggf. begleitet.
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Desinfektion
Alle Maßnahmen müssen in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und ggf. Kompetenzzentrum erfolgen.
Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (wirksam gegen behüllte Viren; Siehe dazu „Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desinfektionsmittelngegen Viren“) sind zur Desinfektion bei Kontamination mit Ebolaviren ausreichend. Viruzide Desinfektionsmittel, d.h. Mittel, die zusätzlich auch gegen unbehüllte Viren wirksam sind, können ebenfalls angewendet werden.
Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich AB aus der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) oder der Desinfektionsmittel-Liste des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) mit dem Wirkungsbereich begrenzt viruzid (bzw. viruzid) sind hierfür geeignet.
Das eingesetzte Personal zur Desinfektion muss entsprechend der situationsbedingten Gefährdungsbeurteilung Schutzkleidung tragen und sollte speziell geschult sein.
* Abschließende Maßnahmen können unter bestimmten Umständen zurückgestellt werden, bis labordiagnostische Bestätigung einer Ebolavirus-Infektion vorliegt.
Stand: 03.09.2014
Abfallbeseitigung
Die entstehenden Abfälle, welche bei der Versorgung eines begründeten Ebolafieber-Verdachtsfalls anfallen, sind in geeigneten Behältern für infektiöses Material nach Abfallschlüssel 180103 der Verbrennung zuzuführen. Auf die „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ wird verwiesen.
* Abschließende Maßnahmen können unter bestimmten Umständen zurückgestellt werden, bis labordiagnostische Bestätigung einer Ebolavirus-Infektion vorliegt.
Stand: 03.09.2014