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Die ECOPATENT® Wischifix Feuchttücher gibt es in zwei Varianten: eine größere für die Gesichts-, Hand- und Ganzkörperreinigung und eine kleinere speziell für die Reinigung von Gesicht und Händen! Durch die pflegende und hochwirksame Lotion sind die Tücher für alle Hauttypen und Altersgruppen geeignet – vom Baby bis zum älteren Menschen. Sie wurden umfangreich auf mögliche Allergiewirkungen getestet und daraufhin als hypoallergen eingestuft.
Die Feuchttücher sind alkohol- und lanolinfrei, brennen nicht auf der Haut und sind nicht fettend. Der ausgewogene Flüssigkeitsgehalt stellt sicher, dass sie feucht genug sind, um eine effektive Reinigungswirkung zu erzielen, die Haut dabei aber nicht nässen. Neben der hygienischen und sanften Reinigung ist natürlich ein angenehmer Geruch wichtig: Deshalb sind die ECOPATENT® Wischifix Feuchttücher mit hochwertigen und milden Duftnoten angereichert, die der gereinigten Haut einen angenehmen und frischen Geruch verleihen.
Die ECOPATENT® Wischifix Feuchttücher sind mazeriert abwasserfreundlich, deshalb ist die einwandfreie Entsorgung auch über unseren ECO-Finisher Macerator möglich und zu empfehlen! Sie sollten jedoch nicht unzerkleinert über die Kanalisation entsorgt werden.
zur professionellen Verwendung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Sozialstationen und ähnlichen Einrichtungen
zur professionellen Verwendung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Sozialstationen und ähnlichen Einrichtungen
zum professionellen und privaten, dauerhaften Gebrauch durch klinisches Personal und Pflegepersonal sowie durch Patienten und Bewohner
bei der Pflege älterer Menschen, insbesondere dort, wo der Zugang zu Bad oder Dusche erschwert ist
geeignet für die Babyreinigung, also auch zur Anwendung in Hebammenstationen und Geburtskliniken
zur schnellen, gründlichen Reinigung der Hände vor und nach dem Essen
in der persönlichen Ganzkörper- und Intimhygiene
zur schnellen Reinigung des Gesichtes und zur Entfernung der meisten Arten von Make-up
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
auch wenn es für Sie keine Neuigkeit ist, möchten wie Sie dennoch nochmals darauf hinweisen, dass momentan Infektionsschutz und die Sicherheit vor Ansteckung im beruflichen wie im privaten Zusammenleben äußerst wichtige Themen sind!
Wir möchten Sie deshalb bei der persönlichen Ansteckungs-Prävention und bei der Einhaltung der öffentlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung tatkräftig unterstützen. Aus diesem Grund haben wir eine Reihe von Produkten verschiedener Hersteller zusammengestellt, die auch in den nächsten Wochen eine wichtige Rolle spielen werden. Im Auge behalten sollten Sie auch weiterhin eine ausreichende Bevorratung damit, falls es erneut zu Engpässen kommen sollte.
Sollte in Ihrem Unternehmen oder im privaten Umfeld in punkto Infektionsprävention Bedarf an Unterstützung bestehen, melden Sie sich gerne bei uns. Im Anhang finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Schutzmittel.
Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund! Ihre BOSK-Stiftung
wir möchten Sie darüber informieren, dass es aufgrund der aktuellen angespannten Situation im Zusammenhang mit der schnellen Ausbreitung des Coronavirus SARS-COV-2/COVID-19 auch bei uns als Hersteller von Zellstoff Einweg Pflegegeschirr zu Lieferverzögerungen kommen kann. Dazu kommen die nicht in unserem Ermäßen stehenden Faktoren, wie personellen Ausfällen bzw. mögliche Einschränkungen des Lieferverkehrs.
Da wir zurzeit ein immenses Auftragsvolumen zu bewerkstelligen haben, bitten wir Sie entsprechend Ihres Bedarfs größere Mengen zu disponieren, rechtzeitig zu ordern und von just-in-time Bestellungen über einzelnen VEs abzusehen. Um nicht zuletzt die Bearbeitung zu vereinfachen und die Lieferzeiten zu verkürzen, haben wir von unserem Gesamtproduktsortiment eine ausgewählte Artikel- und Preisliste zusammengestellt.
EMPFEHLUNGEN | Fachausschuss Qualität der DGSV e.V.
Empfehlung des Fachausschusses Qualität (106)
Keine Aufbereitung von Nierenschalen und Waschschüsseln in Steckbeckenspülern
Autoren: B. Amann, M. Bertram, P. Bröcheler, D. Diedrich, C. Fassbender, K. Gehrmann, T. Gerasch, A. Jones, S. Krüger, I. Mock, P. Sauer, K. Wiese, U. Zimmermann qualitaet@dgsv-ev.de
STECKBECKENSPÜLER SIND GERÄTE ZUR ENTSORGUNG von Fäkalien und zur Aufbereitung der dafür verwendeten Behälter..
DER FÜR EINE SICHERE DESINFEKTION GEFORDERTE A0-WERT wird von den meisten Geräten nicht erreicht.
Einleitung Aufbereitungsgeräte entsprechend der Norm DIN EN ISO 15883-3 [1] werden umgangssprachlich auch als STECKBECKENSPÜLER bezeichnet. Auch Synonyme, wie Steckbeckenspülautomat oder Fäkalienspüler sind nicht unüblich. In der Hauptsache sind die Geräte für die Entsorgung von Fäkalien in Verbindung mit der Aufbereitung der dafür verwendeten Behälter wie Urinflaschen, Steckbecken und Toilettenstuhleimer konstruiert und vorgesehen. Allerdings ist in der Praxis immer wieder zu beobachten, dass in diesen Geräten auch weitere Produkte aufbereitet werden. Entgegen der ursprünglichen Praxis Waschschüsseln manuell aufzubereiten, ist es in vielen Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen üblich, Nierenschalen auch für die Mundpflege und Waschschüsseln für die Grundpflege bzw. medizinischen Teilbädern darin aufzubereiten. Die technische Ausstattung der Geräte bietet kaum den für validierte Verfahren erforderlichen Nachweis und schon gar nicht die Sicherheit, die von modernen RDG in einer AEMP erwartet werden. Der für eine SICHERE DESINFEKTION GEFORDERTE A0-WERT übersteigt Kapazität und Technik der meisten installierten (älteren) Geräte. Im Zeitalter von multiresistenten Erregern ist bei der Entsorgung von Fäkalien das Risiko einer Verbreitung besonders hoch.
SEIT DEN 1990ER JAHREN SIND STECKBECKENSPÜLER mit thermischer Desinfektion üblich.
Historie Die Entwicklung dieser Reinigungsgeräte reicht bis in die 1930er Jahre zurück [2]. An der kalten Wasserleitung (Trinkwasser) angeschlossen konnte damit bestenfalls abgespült werden, wobei es vor allem um die Verbesserung der Entsorgung von Fäkalien ging. Eine entsprechende manuelle Vor- und ggf. Nachreinigung war weiterhin unumgänglich. Erst in den sechziger Jahren wurden Spülgeräte entwickelt, die nach einer Reinigung auch die Möglichkeit der chemischen Desinfektion boten, was durch das Bedienpersonal per Druckspültaste aktiviert werden konnte. Von einem Programmablauf im heutigen Sinne kann nicht gesprochen werden. Nochmals 30 Jahre später wurden zunehmend neue STECKBECKENSPÜLERMIT THERMISCHER DESINFEKTION installiert. Beschleunigt wurde die Einführung dieser Geräte durch die Erkenntnis, dass die meisten zentralen Dosieranlagen für die chemische Desinfektion durch Biofilmbildung verkeimt waren.
DER IN DER NORM FÜR DIE THERMISCHE DESINFEKTION IN STECKBECKENSPÜLERN geforderte A0-Wert ist zu gering.
Normative Anforderungen Die für Steckbeckenspüler entsprechende ISO 15883-3 mit dem sperrigen Titel „Reinigungs-Desinfektionsgeräte – Teil 3: Anforderungen an und Prüfverfahren für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte mit thermischer Desinfektion für Behälter für menschliche Ausscheidungen“ deckt bestenfalls Minimalforderungen ab. Die Begrifflichkeit „Behälter für menschliche Ausscheidungen“ ist relativ schwach abgesteckt, so werden neben Urinflaschen und Steckbecken auch Halter für Einweg-Steckbecken, Krankenhausbehälter z.B. Schüsseln, sowie ähnliche Produkte aufgeführt. Im Zentrum der Produkte stehen jedoch immer die menschlichen Ausscheidungen. So finden sich unter 3.3 Begrifflichkeiten, wie Exkrete und Körperflüssigkeiten einschließlich Stuhl, Urin, Blut, Eiter, Erbrochenes und Schleim.
Unter 4.5 Desinfektion wird ein MINIMUM FÜR DEN A0-WERT gefordert: „Die thermische Desinfektion muss als vollendet betrachtet werden, wenn alle zu desinfizierenden Oberflächen einen Prozess durchlaufen haben, der einen A0-Wert von mindestens 60 bietet.“
SICHTBARE VERSCHMUTZUNGEN AN KAMMERWÄNDEN, TÜREN UND SPÜLGUT sind bei älteren Geräten häufig.
WASCHSCHÜSSELN UND NIERENSCHALEN dürfen nicht in Steckbeckenspülern aufbereitet werden.
DIE ANSPRÜCHE DER MPBETREIBV werden von den meisten Steckbeckenspülern nicht erfüllt.
Aktuelle Situation in Gesundheitseinrichtungen Wie in der Einleitung beschrieben finden sich nicht selten neben Urinflaschen und Steckbecken auch Nierenschalen, Waschschüsseln und Redonflaschen (Sauggläser) in den Geräten wieder, sogar Wikipedia [3] verweist bei Steckbeckenspüler auf diese Vorgehensweise. Viele Gesundheitseinrichtungen machen davon Gebrauch und bereiten Nierenschalen für die Mundpflege und Waschschüsseln für die Grundpflege, sowie medizinischer Teilbäder im Fäkalienspüler auf. Der Begriff „Fäkalienspüler“ bringt den Einsatzzweck auf den Punkt, für Geräte die normativ als „Reinigungs- Desinfektionsgeräten mit thermischer Desinfektion für Behälter für menschliche Ausscheidungen“ bezeichnet werden. Allein aus ethischer Sicht erscheint es als nicht sinnvoll Materialen für die Mund- und Grundpflege in das gleiche Gerät zu stecken, das direkt vorher Urin oder Fäzes von Steckbecken abgespült hat. Aber auch hinsichtlich der technischen Eigenschaften sind die Voraussetzungen eher als unzureichend einzustufen. Sowohl die Sprühmechanik, als auch die Temperaturverteilung in der Kammer und dem Spülgut sind gegenüber einem RDG in der AEMP als schlechter einzustufen. Gängige A0-Wert Prüfungen zeigen je nach Beladung immer wieder Schwachstellen auf und nicht selten sind gerade bei älteren Geräten noch sichtbare VERSCHMUTZUNGEN AN KAMMERWÄNDEN, TÜREN UND SPÜLGUT auszumachen.
Deutschlandweit werden ca. 100.000 Steckbeckenspüler in etwa 20.000 Einrichtungen des Gesundheitswesens wie KH und Pflegeeinrichtungen betrieben [4]. Die meist nicht zu begründende Erweiterung des Einsatzes, außer Urinflaschen und Steckbecken auch weitere Produkte des täglichen Bedarfs darin aufzubereiten muss als äußerst kritisch beurteilt werden – WASCHSCHÜSSELN UND NIERENSCHALEN gehören auf jeden Fall nicht in solche Geräte! [5] Deutschlandweit werden ca. 100.000 Steckbeckenspüler in etwa 20.000 Einrichtungen des Gesundheitswesens wie KH und Pflegeeinrichtungen betrieben [4]. Die meist nicht zu begründende Erweiterung des Einsatzes, außer Urinflaschen und Steckbecken auch weitere Produkte des täglichen Bedarfs darin aufzubereiten muss als äußerst kritisch beurteilt werden – WASCHSCHÜSSELN UND NIERENSCHALEN gehören auf jeden Fall nicht in solche Geräte! [5] Ein Großteil der in Deutschland eingesetzten Steckbeckenspüler erfüllt die ANSPRÜCHE DER MPBETREIBV [6] nach validierten Verfahren nicht, es finden weder Aufzeichnungen oder Überwachungen der Prozessparameter statt. Aber auch die Reinigungsergebnisse sind unzuverlässig bis unvollständig, ohne manuelle Vor- und/oder Nachreinigung ist die Aufbereitung in Steckbeckenspülern oft nicht zufrieden stellend. Sowohl in der Kammer der Geräte, als auch an den Pfannen und Flaschen sind nicht selten Restverschmutzungen sichtbar [5]. Hier kann ein Zusatz entsprechender chemischer Reinigungsmittel zur Prozessoptimierung maßgeblich beitragen. Eine automatische Beladungserkennung gibt es nicht, so dass es zu Fehlbedienungen kommen kann, sofern mehrere Aufbereitungsprogramme zur Verfügung stehen. Steckbeckenspüler sind meist nur an Trinkwasserleitung angeschlossen, weshalb es zu Verfärbungen und Rückständen an Kammern und Spülgut kommen kann. Aber auch Fäkalienreste können sich innerhalb der Spülkammer festsetzen und zu Geruchsbelästigungen und Rekontamination nach einer „erfolgreichen Aufbereitung“ führen. Neben zu klein dimensionierten Verbindungen zum Abwassersystem werden viele Geräte nur mit einem sog. „Geruchverschluss“ aus einer kurzen Wassersäule im Siphon unzureichend getrennt.
URINFLASCHEN UND STECKBECKEN sind als semikritisch einzustufen
BETTLÄGERIGE PATIENTEN LEIDEN OFT AN KRANKHAFTEN HAUTVER- ÄNDERUNGEN. Im Zweifel ist daher eine höherer A0-Wert anzustreben.
WEGEN DER NIEDRIGEN TEMPERATUREN IN STECKBECKENSPÜLGERÄ- TEN erfordert ein A0-Wert von 3000 eine sehr lange Einwirkzeit.
BEI LAGERUNG DER DEKONTAMINIERTEN STECKBECKEN UND URINFLASCHEN im unreinen Arbeitsraum ist eine Rekontamination leicht möglich.
DIE NUTZUNG VON STECKBECKENSPÜLERN MUSS auf Ausscheidungsbehälter beschränkt werden.
Einstufung URINFLASCHEN UND STECKBECKEN sind je nach Anwendungsfall der Risikokategorie „semikritisch“ einzustufen, wenn sie „mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen“ (siehe KRINKO/BfArM-Empfehlung [8]). Für die abschließende Desinfektion von semikritischen Medizinprodukten müssen Verfahren zur Anwendung gebracht werden, die nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid sind. Bei thermischen Prozessen wird die Desinfektionsleistung parametrisch über den A0-Wert bestimmt. Hinweise hierzu lassen sich der „Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte“ (LL-RDG) entnehmen. Entgegen der normativen Anforderung eines A0-Wertes von 60 wird in der „Information 7“ eingehend auf die Werte von 600 und 3000 verwiesen, kleinere Werte verfügen über keine Relevanz für die Aufbereitung. Bei einem A0-Wert von 600 ist zu lesen, dass dieser nur bei Kontakt mit unverletzter Haut als Minimum betrachtet werden kann. Er entspricht in etwa dessen, was die RKI-Liste als Wirkungsbereich A definiert und dient zur Dekontamination von vegetativen Bakterien und Pilzen [9]
Steckbecken und Urinflaschen werden oft atientenübergreifend eingesetzt. In vielen Fällen leiden BETTLÄGERIGE PATIENTEN AN KRANKHAFTEN HAUTVERÄNDERUNGEN, oder sogar geschädigter, offener Haut. Eine Infektion mit Erregern, wie z.B. Clostridium difficile muss durch den Aufbereitungsprozess wirksam vermieden werden. Zur Einstufung der Risikobewertung lässt sich in diesem Zusammenhang der in der KRINKO-BfArM Empfehlung aufgeführte Hinweis heranziehen: „Bei Zweifeln an der Einstufung ist das Medizinprodukt der höheren (kritischeren) Risikostufe zuzuordnen“. Hierheraus lässt sich die Begründung eines höheren A0-Wertes von 3000 ableiten, da dadurch auch thermostabile Viren (HBV) inaktiviert werden. Leider ist dies bei vielen Steckbeckenspülgeräten technisch nicht möglich, da die benötigte Wärmeenergie nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Ausgleich über die Einwirkzeit beim EINSATZ NIEDRIGER TEMPERATUREN (≤65°C) führt zu sehr langen Prozesszeiten. Bei einer Einwirktemperatur von 80°C werden alleine für die Desinfektion bei einem A0-Wert von 3000 eine Einwirkzeit von 50 Minuten fällig [7].
Organisatorische Voraussetzungen Die Geräte werden in aller Regel dezentral in Einrichtungen des Gesundheitswesens aufgestellt. Im sogenannten „unreinen Arbeitsraum“ findet neben der Aufbereitung auch häufig die LAGERUNG DER DEKONTAMINIERTEN STECKBECKEN UND URINFLASCHEN statt. Eine Rekontamination bereits gereinigter MP ist somit leicht möglich, vor allem wenn die Steckbecken und Urinflaschen dort offen in Regalsystemen gelagert werden. Semikritische MP sollten bevorzugt maschinell mit sachkundigem Personal aufbereitet werden. In den allermeisten Fällen verfügt das Pflegepersonal über keinerlei Sach- oder Fachkunde Ausbildungen. Einweisungen durch den Gerätehersteller und Belehrung durch Hygienefachpersonal sind nicht ausreichend um die geforderte Sachkenntnis des Personals nachzuweisen.
Empfehlung DIE NUTZUNG VON STECKBECKENSPÜLERN muss auf Ausscheidungsbehälter, wie Urinflaschen, Steckbecken, Toilettenstuhlbehälter u.ä. beschränkt werden. Für alle anderen Produkte, wie Waschschüsseln, Redonflaschen, Absauggerätebehälter u. ä. müssen andere Wege, wie z.B. Aufbereitung in der AEMP [10], oder der Einsatz von Einmalmaterial gefunden werden. Für die Desinfektion gilt entsprechend der KRINKO-BfArM-Empfehlung „…die Maßnahmen beruhen auf Aspekten der fortlaufenden Sicherstellung der zur Erzielung der Vorgaben erforderlichen standardisierbaren, reproduzierbaren und effektiver sowie die technisch-funktionelle Sicherheit der Medizinprodukte gewährleistenden Prozesse und ihrer Dokumentation“ ein A0-Wert von 3000. Anpassung der Risikoklassifizierung von semikritisch (z.B. Nierenschalen/ Waschschüsseln) auf kritisch hochstufen, wenn es z.B. um die Mundpflege/Körperpflege beatmungspflichtiger, immunsupprimierter Intensiv-Patienten geht. Einhaltung der KRINKO-BfArM-Empfehlung, Anlage 6 über die nachweisliche Sachkunde des Personals auch bei manueller Aufbereitung. Behälter für Fäkalien gehören schon aus ästhetischen Gesichtspunkten stets getrennt aufbereitet. Der Ort für die Entsorgung von Exkrementen auch Abort genannt, sollte nicht zweckentfremdet werden. Die Erweiterung auf Waschschüsseln und Nierenschalen stellt eine Gefährdung von Patient, Personal und Dritter nach MPG, MPBetreibV dar. Schon der Verdacht einer Patientengefährdung verpflichtet zur Meldung.
Literatur 1. Reinigungs-Desinfektionsgeräte – Teil 3: Anforderungen an und Prüfverfahren für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte mit thermischer Desinfektion für Behälter für menschliche Ausscheidungen 2. ECOPATENT History Bettpfanne Steckbecken www.ecopatent.de 3. https://de.wikipedia.org/wiki/Steckbeckensp%C3%BCler 4. ECOPATENT History Bettpfanne Steckbecken www.ecopatent.de 5. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. Hygiene-Tipp März 2016 H. Martiny, W. Popp, K.-D. Zastrow www.krankenhaushygiene.de/informationen/hygiene-tipp/ hygienetipp2016/571 6. Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) §8 Absatz 1 7. RKI – FAQ: Wie werden thermische Steckbeckenspülgeräte überprüft? https://www.rki.de. de/SharedDocs/FAQ/Krankenhaushyg/Aufber_Medizinprod/FAQ_06.html 8. KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ Punkt 1.2.1 9. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren 10. DGSV e. V. Empfehlung des Fachausschusses Qualität (103) „Umgang mit Nicht-Medizinprodukten“Zentralsterilization | Volume 26 | 2/2018