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Krankenhaushygieneverordnung

In Baden-Württemberg wird ab 01.01.2011 die Krankenhaushygieneverordnung in Kraft treten. Diese soll einem verbesserten Schutz gegen gefährliche Krankenhauskeime dienen.

Stuttgart. Für Krankenhäuser gibt es verbindliche Hygieneregeln. Und trotzdem werden in medizinischen Einrichtungen bundesweit pro Jahr mehr als eine halbe Million Menschen noch kränker, als sie es bereits waren. Der Grund sind multiresistente Erreger (MRE). Bis zu 40 000 Patienten sterben daran.
Kategorien: Infektionsprävention