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Hygieneverordnung

Ziel einer Hygiene-Verordnung soll es sein, den „hygienischen Notwendigkeiten in den Krankenhäusern gerecht zu werden“. Jedoch ist der Erlass einer solchen weiterhin Ländersache und nur in sieben Bundesländern tatsächlich durchgeführt.

Der Hygiene-Skandal an zwei Kliniken in Hessen hat das Interesse der Öffentlichkeit auf ein Thema gelenkt, dass in Fachkreisen bereits seit längerem intensiv diskutiert wird. Die Infektion mit sogenannten Krankenhauskeimen.
Kategorien: Infektionsprävention